§1 Abs.2 ........ich weis nicht mehr woher es kommt, wann mir das eingefallen ist.........aber es ist fester bestandteil in meinen Beziehungen und das schon seit vielen Jahren. Es ist überhaupt der WICHTIGSTE Paragraph in jeder meiner bisherigen Beziehungen.
zur Geschichte:
vor ca 2 jahren wohnten mein Exmann und ich noch unter einem Dach, er oben ich unten. Ab und zu trafen wir uns zum Kaffee morgens wenn es was zu besprechen gab auf dem Balkon. An diesem Tag war auch mein Lebensgefährte da. So saß ich also gemütlich auf meinem Stuhl, füße übern tisch ( is meiner, ich darf das) und schlürfte an meinem kaffee als mein geliebter Exmann mit irgendeinem Thema anfing....................weit ist er nicht gekommen denn mein Freund sagte...................EY PSTTTTTTTTTTTT.................§1 Abs. 2..................................und mein Exmann stöhnte und sagte ...............................ach ja..............KEINE DISKUSION VORM ERSTEN KAFFEE...................................ich mußt so lachennnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnnn.
genau das ist die Bedeutung von §1 Abs.2 , bis dato war mir meine rigorose durchsetzung gar nicht bewußt, aber da beide genau wußten was es bedeutet muß es wohl so sein. Ich denke immer wieder gern an diesen Morgen, ist wohl meine netteste erinnerung an meinen ex:-)lachhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhhh
ohne meinen anwalt sag ÜCH jetzt garnix!! *griiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnssss*
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